Wie gehen sie mit meinen Daten um?
Wir behandeln Ihre persönlichen Netzkundendaten mit größter Sorgfalt und treffen dazu alle notwendigen Maßnahmen, um Ihre Informationen vor missbräuchlichen Verwendungen zu schützen.
Welche Daten haben sie von mir - welche gespeichert?
Wir erheben, verarbeiten und speichern nur jene Ihrer personenbezogenen Daten, die wir zurErfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen benötigen. Einerseits ist die Bereitstellung dieser Daten aufgrund des mit Ihnen abgeschlossenen Vertrages (z.B. Netzzugangsvertrag Strom bzw. Gas, Netzzutrittsvertrag etc.) erforderlich, damit wir diesen ordnungsgemäß abwickeln und abrechnen können. Andererseits benötigen wir zudem Ihre diesbezüglichen Kundendaten um den gesetzlichen Verpflichtungen zum Datenaustausch mit Marktteilnehmern und Behörden sowie den Pflichten gegenüber ihren Kunden nachkommen zu können.Falls Sie eine detaillierte Auskunft darüber erhalten möchten, welche konkreten personenbezogenen Daten wir von Ihnen gespeichert haben, haben Sie jederzeit das Recht darüber Auskunft zu erlangen, welche Daten von Ihnen bei uns verarbeitet werden.
Ich möchte meine Daten löschen - und einen Nachweis darüber.
Wir verarbeiten Ihre erforderlichen personenbezogenen Kundendaten für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung (von der Anbahnung, Abwicklung bis zur Beendigung eines Vertrags), sowie darüberhinaus nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen der Bundesabgabenordnung. Daher werden Ihre Daten grundsätzlich nach zehn Jahren ab Beendigung unseres Vertragsverhältnisses gelöscht.Sie haben jedoch jederzeit das Recht eine Löschung Ihrer Daten bei unserem Unternehmen zu beantragen, allerdings kann eine vollständige Löschung nur aufgrund der angeführten Gründe gemäß Art 17 DSGVO erfolgen. Ihr Löschbegehren wird innerhalb der datenschutzrechtlich festgelegten angemessenen Frist bearbeitet werden und nach rechtlicher Prüfung werden wir Ihnen ein diesbezügliches Antwortschreiben zukommen lassen, in welchem wir mitteilen werden, welche Ihrer personenbezogenen Daten gelöscht werden konnten. Es sei jedoch darauf hinzuweisen, dass ein Löschbegehren zu keinem positiven Resultat führen wird, solangedie oben angeführtegesetzliche Aufbewahrungspflichtder Daten besteht oder diese zur Erfüllung eines mit uns abgeschlossenen Vertrages notwendig sind.
Was ist dieser Pin in dem Schreiben?
Dieser Pin stellt Ihren persönlichen Kundencode dar, den Sie bei künftigen Anfragen zur erforderlichen Kundenidentifikation benötigen. Dieser persönliche 4-stellige PIN kann natürlich auch gerne nach eigenen Wunsch abgeändert werden. Falls Sie jedoch mitIhrem persönlichen Kundenbetreuer bzw. Ansprechpartner in Kontakt treten, ist dieseKundenidentifizierung mittels Pin nicht erforderlich.
Warum wird der Pin gebraucht?
Mit der neu in Kraft tretenden EU –Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) per 25. Mai 2018 sind wir nun auch verpflichtet, vor der Beauskunftung von personenbezogenen Daten eine Kundenidentifizierung vorzunehmen. Daher wird der an Sie übermittelte persönliche 4-stellige PIN bei künftigen Kontaktaufnahmen benötigt, damit wir eine eindeutige Kundenidentifikation durchführen können. Dadurch wird der Schutz Ihrer persönlichen Kundendaten gewährleistet, um keinen unbefugten PersonenZugriff auf diesen zu ermöglichen. Wir sehen es als unsere Verpflichtung einen vertraulichen Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sicherzustellen.
Ich habe meinen Pin vergessen - was tun?
Falls Sie Ihren Pin vergessen haben sollten, können Sie diesen ganz einfach durch ein postalisches Schreiben an Energienetze Steiermark, Leonhardgürtel 10, 8010 Graz, per E-Mail an kundenservice@e-netze.at oder telefonisch unter 0316 90555 anfordern. Was kann ich als Sicherheitsfrage wählen?
Folgende Sicherheitsfragen können Sie nach freien Belieben gewählt werden:Wie hieß Ihr erster Vorgesetzter?Mit welcher berühmten Persönlichkeit würden Sie sich gerne treffen?Wem wären Sie lieber nie begegnet?Welches Land möchten Sie auf keinen Fall bereisen? Was heißt „Die Energienetze Steiermark GmbH schließt mit ihren Kunden regelmäßig Verträge ab“?
Aufgrund des knapp über 29.000 km langen Strom- und einem rund 4.000 km langen Erdgas-Versorgungsnetz ist die Energienetze Steiermark GmbH ein bedeutender Infrastrukturgeber. Damit die heimische Industrie, viele Gewerbebetriebe und rund 500.000 Kundinnen und Kunden an das Leitungsnetz der Energienetze Steiermark GmbH angeschlossen werden können, bedarf es der Errichtung von Strom- und Gasanschlüssen sowie den Bau, Betrieb und Instandhaltung der Netzinfrastruktur. Dies ist allerdings jedoch nur dann möglich, wenn diesbezügliche Verträge mit den jeweiligen Kunden und Unternehmen abgeschlossen werden.
Was ist der Unterschied zwischen Netzzugangs- und Netzzutrittsvertrag?
Der Netzzugangsvertrag ist der Vertrag über den Zugang zum Verteilernetz der Energienetze Steiermark GmbH, der alle Regelungen und Bedingungen über die Netznutzung des Strom- bzw. Gasnetzes beinhaltet.Damit dieser aber überhaupt erst abgeschlossen werden kann, ist es erforderlich dass bereits ein Strom- bzw. Gasnetzanschluss an das öffentliche Netz an Ihrem Wohnobjekt vorhanden ist. Falls ein solcher noch nicht vorliegt, ist ein Antrag auf Netzanschluss bei den Energienetzen Steiermark GmbH zu stellen, wenn wir in Ihrem Wohngebiet der zuständige Netzbetreiber sind. Nach Antragstellung übermitteln wir Ihnen ein diesbezügliches Angebot bzw. einen Vertrag für den Netzanschluss, in diesem sind der Anschlusswert und die technischen Rahmenbedingungen enthalten sowie die Kosten für die Herstellung des Netzanschlusses und das fällige Netzbereitstellungsentgelt. Im Bereich Gas ist neben dem Netzzutritt zudem ein Hausanschluss erforderlich, durch diesen die Verbindung zwischen den verlegten Gasleitungen und Ihrem Anschlussobjekt hergestellt wird.
Datenaustausch mit anderen Marktteilnehmern: welche Daten, welche anderen Marktteilnehmer?
Sowohl im Strom- als auch im Gasbereich müssen unterschiedlichste Informationen ausgetauscht werden, um die am Energiemarkt bestehenden Geschäftsbeziehungen abwickeln zu können. Insbesondere müssen im Rahmen des Lieferantenwechsels etwa beispielsweise Zählerdaten, Vertragsdaten sowie elektronische Rechnungen an die jeweiligen Marktpartner übermittelt werden, damit die entsprechenden Strom- und Gasversorgungen bewerkstelligt werden können. Im Wesentlichen erfolgt der diesbezügliche Datenaustausch durch die von der Energiewirtschaft angewendeten Kommunikationsplattform „Energiewirtschaftlicher Datenaustausch (EDA)“.Bei der Energienetze Steiermark GmbH handelt es sich um einen Verteilernetzbetreiber, der für die Bereitstellung des Strom- bzw. Gasnetzes sorgt und mit folgenden anderen Marktteilnehmern notwendige Daten zur Abwicklung von Vertragsverhältnissen austauscht: Lieferanten: Strom- und Gaslieferanten beschaffen für Ihre Kunden die Energie (Stromoder Gas)Austrian Gas Grid Management (AGGM): Auslastung des Netzes (GAS) läuft über EDAAGCS (GAS) BilanzgruppenkoordinatorAPCS (Strom): BilanzgruppenkoordinatorAPG: derzeit noch per Mail, dann über EDA Was ist die ECA?
Bei der Energie-Control Austria (ECA) handelt es sich um eine Regulierungsbehörde, die für die Aufstellung und die Einhaltung der Regelungen des österreichischen Energiemarkts im Rahmen Ihrer Aufsichts- und Überwachungsfunktion verantwortlich ist. Sie stellt darüber hinaus die zentrale Informationsstelle für Verbraucher von Strom und Gas dar und dient insbesondere zur Schlichtung von energiewirtschaftlichen Streitigkeiten.
Was hat dieser Passus für Konsequenzen?: „…Abschluss des Vertrages oder die Ausführung des Auftrags in der Regel ablehnen müssen oder einen bestehenden Vertrag nicht mehr durchführen können und folglich beenden müssen“
Im Rahmen von Vertrags- und Geschäftsbeziehungen werden personenbezogene Daten erfordert, um die diesbezüglichen vertrag- und gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen zu können. Wenn Sie uns diese Daten jedochnicht oder nicht mehr zur Verfügung stellenwollen, ist es uns leider nicht möglich einen Vertragsabschlussoder die Ausführung eines Vertrages durchzuführen. Aber auch einbereits bestehender Vertrag kann in weiterer Folge nicht mehr durchgeführt werden, wenn uns die dazu erforderlichen Daten fehlen und muss daher beendet werden, wenn Sie sich nicht mehr mit der Verarbeitung Ihrer Daten einverstanden erklären.
Was sind die angestrebten Zwecke dieser Formulierung?: Um die angestrebten Zwecke zu erreichen, kann es notwendig sein, dass wir Ihre Daten im Zuge unserer Geschäftsbeziehung an nachstehende Datenempfänger übermittelt werden“
Datenübermittlungen können zur Erfüllung von vertraglichen, gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen Pflichten erforderlich sein, aber auch zur Wahrung von berechtigten Interessen oder durch das Vorliegen von gültigen Einwilligungen zu spezifischen Datenverarbeitungen.Es gibt unterschiedlichste Gründe, weshalb Datenübermittlungen an Datenempfänger vorgenommen werden müssen. Beispielsweise müssen wir Auftragsverarbeitern (einschl. Cloud-Dienste), die uns bei der Erfüllung von Vertragsverhältnisses unterstützen die erforderlichen Daten zukommen lassen, damit diese die entsprechenden Dienstleistungen erbringen können. Sämtliche Auftragsverarbeiter sind vertraglich entsprechend dazu verpflichtet, Ihre Daten vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Leistungserbringung zu verarbeiten.Aber auch an den von Ihnen jeweils bekanntgegebenen Stromlieferanten bzw. Gasversorger müssen wir zum Zwecke der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung im dafür notwendigen Umfang Ihre personenbezogenen Daten übermitteln.Sollte eine gesetzliche oder aufsichtsrechtliche Verpflichtung vorliegen, können auch öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. E-Control Austria, Finanzamt, Bundes- und Landesrechnungshof, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater etc.) Ihre personenbezogenen Daten empfangen.
Welche Gründe gibt es für die Übermittlung meiner Daten (welche?) an Dritte, die für Sie Dienstleistungen erbringen (z.B. Energieberater) -> Umformulierung:…. Sofern sie eine Vollmacht erteilt haben… o.ä.
Falls Sie einen Energieberater beauftragt haben und diesem im Rahmen seiner Tätigkeiten eine diesbezügliche Vollmacht erteilt haben, werden wir diesemauf dessen Anfrage und unter Vorlage der entsprechenden Vollmacht Ihre persönlichen Daten übermitteln, damit dieser für Sie seine Dienstleistungen erbringen kann.
Welche Formen der Direktwerbung sprechen sie hier an?
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Innerhalb des Konzernunternehmens Energie Steiermark AG wurde aufgrund der DSGVO ein interner Datenschutzbeauftragter ernannt, der für die Wahrnehmung von datenschutzrechtlichen Aufgaben zur Abhandlung eines professionellen Datenschutz-Managements verantwortlich ist. Dieser ist für die Überwachung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften und der firmeninternen Strategien für den Schutz personenbezogener Daten zuständig.Bei allgemeinen Fragen zum Thema Datenschutz können sie sich gerne an unseren Datenschutzbeauftragten per E-Mail an datenschutz@e-netze.at oder durch ein postalisches Schreiben an Energienetze Steiermark GmbH, z.H. Datenschutzbeauftragter, 8010 Graz, Leonhardgürtel 10, wenden. Wie erhebe ich Beschwerde bei der Datenschutzbehörde?
Falls Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt, steht Ihnen das Recht zu, eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einzubringen. Sie können diese aber auch immer dann erheben, wenn die Energienetze Steiermark GmbH als Auftraggeber Ihrer Datenverarbeitung nicht fristgerecht eine Anfrage/Antrag hinsichtlich eines Ihrer zustehenden Betroffenenrechte (Datenauskunft, Richtigstellung, Löschung) bearbeitet. Im Falle einer behaupteten Rechtsverletzung können Sie als betroffene Person jedoch nur innerhalb eines Jahres ab Kenntnis von dem beschwerenden Ereignis eine diesbezügliche Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einbringen.