Ich möchte eine Erzeugungsanlage (z.B.: Photovoltaik) betreiben. Was ist zu tun?
Erzeugungsanlagen im Netzgebiet der Energienetze Steiermark GmbH sind über das Einspeiserportal anzusuchen. Eine Übersicht über den genauen Ablauf entnehmen Sie bitte der Checkliste 'In 5 Schritten zu Ihrer Erzeugungsanlage'. Ich möchte eine Kleinsterzeugungsanlage (bis 800 W) errichten. Was ist zu tun?
Kleinsterzeugungsanlagen bis 0,8 kW sind beim Netzbetreiber meldepflichtig. Eine Fertigmeldung anhand des Installationsdokuments ist für Kleinsterzeugungsanlagen nicht notwendig.Sie können die Kleinsterzeugungsanlage über das Einspeiserportal bekanntgeben. Alternativ übermitteln Sie uns bitte die Generatorleistung, den Namen des Anlagenbetreibers und den Anlagenstandort per E-Mail an einspeiser@e-netze.at. Anschließend erhalten Sie von uns die Meldebestätigung und es wird, wenn notwendig, Ihr Zähler getauscht.Die Kleinsterzeugungsanlage muss über einen Konformitätsnachweis einer zertifizierten Prüfstelle verfügen. Daraus muss hervorgehen, dass die ENS (selbsttätig wirkende Netzentkupplung) die normativen Anforderungen erfüllt. Akzeptiert werden Prüfungen nach den Regelwerken TOR Erzeuger, OVE E 8101 Teil 7-712. Der Netzbetreiber kann diesen Konformitätsnachweis einfordern.Für die Kleinsterzeugungsanlage existiert kein Stromabnahmevertrag. Die Anlage ist für die Abdeckung des Eigenverbrauches vorgesehen. Es besteht keine Vereinbarung über die Abgeltung von allfällig ins öffentliche Netz eingespeister Energie. Der Betreiber der Kleinsterzeugungsanlage ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Elektroinstallation für den sicheren und vorschriftsmäßigen Betrieb der Kleinsterzeugungsanlage(n) geeignet ist. Dies liegt nicht in der Verantwortung des Netzbetreibers. Was benötige ich vom Netzbetreiber für meine Erzeugungsanlage?
Der Netzbetreiber stellt Ihnen für Ihre Erzeugungsanlage eine eigene Zählpunktnummer aus, die Ihnen in erster Linie für Bescheid- und Förderansuchen dient. Nachdem Sie eine Zählpunktnummer erhalten haben, wird für Sie automatisch ein Netzanschlusskonzept angefordert. Im Netzanschlusskonzept werden Ihnen der technisch geeignete Anschlusspunkt, sowie die netztechnischen Vorgaben für Ihre Erzeugungsanlage bekannt gegeben. Das Netzanschlusskonzept wird an die über das Einspeiserportal bekanntgegebenen E-Mailadressen versendet. Anlagen ohne gültiges Netzanschlusskonzept wird kein Zugang zum Verteilnetz gewährt.Im E-Mail mit dem Netzanschlusskonzept ist auch der Link 'zum Installationsdokument' enthalten. Dieses ist nach Errichtung der Anlage zu befüllen und vom Anlagenerrichter (konzessioniertes Elektrounternehmen oder Person mit offiziell anerkanntem Befähigungsnachweis für Elektrotechnik) sowie Anlagenbetreiber zu unterfertigen. Im dafür vorgesehenen Feld ist der Name des Unternehmens zu ergänzen, das den erzeugten Strom abnehmen soll. Nach Übermittlung aller notwendigen Fertigmeldungsunterlagen und Informationen (vor allem des Installationsdokumentes) auf der Website https://portal.e-netze.at wird vom Netzbetreiber der Anmeldevorgang eingeleitet. Damit wird bestätigt, dass die Anlage entsprechend der Vorgaben im Netzanschlusskonzept errichtet wurde und dem aktuellen Stand der Technik entspricht.Der Netzbetreiber kontaktiert in weiterer Folge das von Ihnen bekanntgegebene Unternehmen, das die Energieabnahme bestätigen muss. Anschließend erhalten Sie vom Netzbetreiber den Netzzugangsvertrag und die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage kann erfolgen. Nach Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage werden unter der Zählpunktnummer alle abrechnungsrelevanten Daten gespeichert. Was benötigt der Netzbetreiber von mir für meine Erzeugungsanlage?
Für die Ausstellung einer Zählpunktnummer benötigt der Netzbetreiber von Ihnen technische Details und relevante Anlagendaten, welche beim Ansuchen über das Einspeiserportal abgefragt werden.Bei Freiflächenanlagen ab 250 kW ist der Nachweis über die bereits erfolgte Grundstückswidmung 'Grünland Photovoltaikanlagen' oder die Erklärung der zuständigen Gemeinde über die geplante Änderung der Grundstückswidmung 'Grünland Photovoltaikanlagen' notwendig. Bei Wasserkraftwerk-Projekten ist eine behördliche Bewilligung gemäß Wasserrechtsgesetz für die Nutzung des Gewässers zur Energiegewinnung notwendig.Nachdem Sie eine Zählpunktnummer erhalten haben, wird für Sie automatisch ein Netzanschlusskonzept angefordert, in welchem Ihnen der technisch geeignete Anschlusspunkt, sowie die sonstigen technischen Vorgaben für Ihre Erzeugungsanlage, bekannt gegeben werden. Anlagen ohne gültiges Netzanschlusskonzept wird kein Zugang zum Verteilnetz gewährt.Im E-Mail mit dem Netzanschlusskonzept ist auch der Link 'zum Installationsdokument' enthalten. Dieses ist zu befüllen, vom Anlagenerrichter (konzessioniertes Elektrounternehmen oder Person mit offiziell anerkanntem Befähigungsnachweis für Elektrotechnik) und Anlagebetreiber zu unterfertigen. Im dafür vorgesehenen Feld ist der Name des Unternehmens zu ergänzen, das den erzeugten Strom abnehmen soll. Nach Übermittlung aller notwendigen Fertigmeldungsunterlagen und Informationen (vor allem des Installationsdokumentes) auf der Website https://portal.e-netze.at wird vom Netzbetreiber der Anmeldevorgang eingeleitet. Damit wird bestätigt, dass die Anlage entsprechend der Vorgaben im Netzanschlusskonzept errichtet wurde und dem aktuellen Stand der Technik entspricht.Der Netzbetreiber kontaktiert in weiterer Folge das von Ihnen bekanntgegebene Unternehmen, das die Energieabnahme bestätigen muss. Anschließend erhalten Sie vom Netzbetreiber den Netzzugangsvertrag und die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage kann erfolgen. Was muss ich dem Netzbetreiber für die Anlageninbetriebnahme vorweisen bzw. übermitteln?
Anlagen Typ A bis 250 kW (über die Website https://portal.e-netze.at):Installationsdokument (unterschrieben vom Anlagenerrichter und Anlagenbetreiber)Name des Unternehmens, das die erzeugte Energie abnimmtAnlagen Typ B1 bis inkl. 1.000 kW:Konformitätserklärung (unterschrieben vom Anlagenerrichter und Anlagenbetreiber)Name des Unternehmens, das die erzeugte Energie abnimmtAnlagen Typ B2 über 1000 kW bis 35 MW:Konformitätserklärung (unterschrieben vom Anlagenerrichter und Anlagenbetreiber)Name des Unternehmens, das die erzeugte Energie abnimmtSimulationsergebnisse für FRTDynamische Blindstromstützung LFSM-O der Anlage Was ist ein Netzzugangsvertrag?
Ein Netzzugangsvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen dem Netzbetreiber und dem Netzkunden. Für Ihre Erzeugungsanlage wird ein eigener Netzzugangsvertrag ausgestellt, in dem alle notwendigen Daten, wie Kunden/Anlagenanschrift, Vertragsleistung und Zählpunktnummer Ihrer Erzeugungsanlage eingetragen werden. Dieser wird dann vom Netzkunden unterfertigt.
Was ist eine Zählpunktnummer?
Eine Zählpunktnummer ist die Bezeichnung für den Punkt, an dem Energiemengen (Verbrauch oder Erzeugung) gezählt werden. In den häufigsten Fällen wird eine Zählpunktnummer dabei genau den Stromzähler eines Hauses repräsentieren. Die Zählpunkte werden von Ihrem Netzbetreiber gemäß den "Sonstigen Marktregeln Kapitel 6" vergeben und verwaltet. Ihre Zählpunktnummer finden Sie auf Ihrem Netzzugangsvertrag bzw. auf der Stromrechnung.
Wie bekomme ich einen Einspeisezählpunkt?
Die Zählpunktnummer kann von Ihnen oder durch Ihren Anlagenplaner im Einspeiserportal angefordert werden. Nachdem die Registrierung erfolgt ist, können Sie Schritt für Schritt alle notwendigen Daten in die Eingabemasken eingeben. Die Zählpunktnummer wird nach erfolgreicher Überprüfung der Basisdaten (z.B.: Grundstücksnummer, Anlagenname, Bezugszählpunkt) erstellt und an die beim Ansuchen bekanntgegebenen Mailadressen versandt. Die Zählpunktnummer stellt kein gültiges Netzanschlusskonzept dar und dient Ihnen vorab für Bescheid- und Förderansuchen. Benötige ich eine eigene Zählpunktnummer für meine Erzeugungsanlage?
Damit die Einspeisung Ihrer Erzeugungsanlage gezählt werden kann, benötigen Sie dafür eine Zählereinrichtung mit einer eigenen Zählpunktnummer. Die Zählpunktnummer können Sie über das Einspeiserportal anfordern. Sollten mehrere eigenständige Anlagen geplant sein (z.B. Voll- und Überschusseinspeisung), benötigen Sie je Erzeugungsanlage eine eigene Zählpunktnummer. Die Zählpunktnummer stellt kein gültiges Netzanschlusskonzept dar und dient Ihnen vorab für Bescheid- und Förderansuchen. Benötige ich einen extra Zähler für meine Erzeugungsanlage?
Je nach verbauter Zähleinrichtung kann für die errichtete Erzeugungsanlage ein Zählertausch notwendig sein. Der Zeitpunkt des Zählertauschs obliegt dem Netzbetreiber und wird spätestens bei der Inbetriebnahme der Anlage durchgeführt.
Welche Wechselrichter dürfen in Österreich verwendet werden?
Eine Liste aller in Österreich zugelassenen Wechselrichter finden Sie auf der Website von Österreichs Energie. Wie bekomme ich ein Netzanschlusskonzept?
Mit dem Ansuchen des Zählpunktbriefs wird automatisch um ein Netzanschlusskonzept angesucht. Je nach Größe der angesuchten Anlage sind umfangreichere Netzerhebungen und Berechnungen notwendig. Nach den erforderlichen Bearbeitungsschritten erhalten Sie das Netzanschlusskonzept via E-Mail an die beim Ansuchen hinterlegten Mailadressen.
Wie bekomme ich einen Netzzugangsvertrag?
Nach der Übermittlung des vollständig befüllten Installationsdokuments (beziehungsweise der notwendigen Nachweisdokumente abhängig von der Anlagengröße) wird die Anmeldung und Inbetriebnahme der Anlage sowie die Erstellung des Netzzugangsvertrages in die Wege geleitet und das Dokument anschließend an den Netzkunden übermittelt. Die Inbetriebnahme der Anlage erfolgt in Abstimmung mit dem Netzbetreiber.
Wie viel darf ich einspeisen?
Aufgrund der großen Anzahl an Anfragen ist abseits des gültigen Netzanschlusskonzepts keine Aussage zu möglichen Einspeiseleistungen an gewünschten Anschlusspunkten möglich. Ansuchen werden in der Reihenfolge, in der sie über das Portal gestellt werden, berücksichtigt. Die maximal mögliche Einspeiseleistung an gewünschten Anschlusspunkten kann nicht bekanntgegeben werden.Der Netzbetreiber ist für die Einhaltung der Spannungsgrenzen im gesamten Netz verantwortlich. Wenn an einem Ortsnetz die vorgegebenen Grenzwerte überschritten sind, ist keine weitere Einspeisung in das Netz mehr möglich.Im Netzanschlusskonzept wird Ihnen für die von Ihnen angesuchte Leistung der technisch geeignete Anschlusspunkt laut aktueller Netzsituation vorgegeben. Mit dem Netzanschlusskonzept ist diese Leistung für Sie am angeführten Anschlusspunkt reserviert. Wenn das Netzanschlusskonzept abläuft, werden diese Netzkapazitäten wieder freigegeben.
Wofür brauche ich ein Netzanschlusskonzept?
Ein gültiges Netzanschlusskonzept ist die Voraussetzung für die Inbetriebnahme Ihrer geplanten Erzeugungsanlage.Im Netzanschlusskonzept werden Ihnen der technisch geeignete Anschlusspunkt (Einspeisepunkt) und die Vorgaben für Ihre geplante Einspeiseanlage bekannt gegeben. Mit dem gültigen Netzanschlusskonzept ist die angesuchte Leistung für Sie am angeführten Anschlusspunkt reserviert. Wenn das Netzanschlusskonzept abläuft werden diese Netzkapazitäten wieder freigegeben. Beachten Sie, dass befristete Netzanschlusskonzepte vollinhaltlich alle vorhergegangenen Zusagen für die betreffende Anlage ersetzen.
Wie lange ist mein Netzanschlusskonzept gültig?
Die Gültigkeit des Netzanschlusskonzepts entnehmen Sie direkt dem übermittelten Dokument. Dieses ist auch im Einspeiserportal beim jeweiligen Datensatz zur Erzeugungsanlage unter dem Menüpunkt 'Dokumente' einzusehen.Das Netzanschlusskonzept wird im Regelfall für 12 Monate ausgestellt. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Errichtung und die Fertigstellungsmeldung der Anlage (über das unterschriebene Installationsdokument) erfolgen. Was muss ich tun wenn mein Netzanschlusskonzept abgelaufen ist?
Das Netzanschlusskonzept ist 12 Monate gültig. Sollte die Errichtung der Erzeugungsanlage innerhalb dieser 12 Monaten nicht umsetzbar sein, kann das Konzept einmal um weitere 12 Monate verlängert werden. Dies muss von Ihnen oder Ihrem Planer im Einspeiserportal angestoßen werden. Wichtig ist dabei, dass eine Verlängerung des bestehenden Netzanschlusskonzeptes nur möglich ist, wenn dies innerhalb der 12-Monats-Frist passiert! Mit dem Ansuchen um Verlängerung bekommen Sie eine ergänzende Information, dass Sie die Anlage nun in den nächsten 12 Monaten errichten müssen. Sechs Monate vor Ablauf der zweiten Frist (aufgrund der Verlängerung) bekommen Sie nochmals ein Reminder-Mail in welchem darauf hingewiesen wird, dass für die Fertigstellung bzw. Fertigmeldung der Erzeugungsanlage lediglich 6 Monate verbleiben!Sollte die Gültigkeitsfrist des Netzanschlusskonzeptes abgelaufen sein oder erst nach Ablauf dieser Frist um eine Verlängerung angesucht werden, so ist keine Verlängerung des Konzeptes mehr möglich. Die entsprechenden Kapazitäten werden nach Ablauf der Frist wieder freigegeben und bei keinen weiteren Ortsnetzberechnungen berücksichtigt. Sie müssen dann ausnahmslos ein komplett neues Zählpunktansuchen stellen.
Ich möchte eine bestehende Anlage erweitern. Was ist zu tun?
Die gewünschte Leistungserweiterung ist am gültigen Einspeisezählpunkt über das Einspeiserportal unter dem Button 'Bearbeiten' anzustoßen.Wenn Sie Ihre bestehende Anlage beziehungsweise das Ansuchen nicht in Ihrem Account sehen können, können Sie sich den Einspeisezählpunkt über den Auswahlpunkt 'bestehenden Einspeisezählpunkt hinzufügen' in Ihren Account hinzufügen.
Was ist Laststeuerung?
Laststeuerung bei Photovoltaikerzeugungsanlagen von 3,68 bis 250 kW Leistung bezieht sich auf die Anpassung der Stromproduktion oder -nutzung, um die Netzstabilität und damit die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Dies erfolgt unter strengen gesetzlichen Rahmenbedingungen mittels Fernschaltung.
Wann ist eine Steuerung der Erzeugungsanlage durch die Energienetze Steiermark möglich?
Die Energienetze Steiermark ist – wie alle österreichischen Verteilernetzbetreiber - gesetzlich dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Aufrechterhaltung eines sicheren Netzbetriebs zu treffen, falls zu hohe Einspeisemengen durch private Erzeugungsanlagen ins österreichische Stromnetz gelangen sollten.Im Notzustand hat der Verteilernetzbetreiber die Möglichkeit Erzeugungsanlagen des Typs A anzusteuern, um die gesetzlichen Sicherheitsgrenzwerte einhalten zu können. Diese Laststeuerung der Erzeugungsanlagen ist das letztmögliche Mittel, um einen sicheren Netzbetrieb und damit eine sichere Stromversorgung weiter zu gewährleisten.Dabei werden Erzeugungsanlagen für eine begrenzte Zeitspanne (in der Regel für wenige Stunden) vom Stromnetz getrennt.
Was ist ein Notzustand?
Ein Notzustand ist eine Situation, in der einer oder mehrere gesetzlich festgelegte Sicherheitsgrenzwerte, beispielsweise Spannungsqualität oder Netzfrequenz, nicht mehr eingehalten werden. Somit ist das Eingreifen des Verteilernetzbetreibers zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität und Versorgungssicherheit erforderlich. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:Verordnung (EU) 2017/1485 der Kommission und Technische und organisatorische Regeln für Betreiber und Benutzer von Netzen (TOR) Wie oft kommt diese Situation im Jahr vor?
Aktuellen Einschätzungen zufolge könnte diese Situation an 3–4 Tagen im Jahr eintreffen.
Was berechtigt den Verteilernetzbetreiber zur Laststeuerung einer Erzeugungsanlage, die im Eigentum eines Netzkunden/einer Netzkundin ist?
Zur Aufrechterhaltung eines sicheren Netzbetriebs sind die Verteilernetzbetreiber dazu verpflichtet, sich an den 'Systemschutzplan Österreich', sowie an die Richtlinie 'TOR Stromerzeugungsanlagen Typ A' zu halten.
Wo und wie ist die Laststeuerung vertraglich für Netzkundinnen und -kunden geregelt?
Für Netzkundinnen und -kunden gelten laut Netzzugangsvertrag die „Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz Strom“. In diesen verpflichten sich die Netzkundinnen und -kunden zur Einhaltung der „Sonstigen Marktregeln“, der Technischen und Organisatorischen Regeln für Betreiber und Nutzer von Netzen „TOR Stromerzeugungsanlagen Typ A“ und der „Ausführungsrichtlinie für Niederspannungsanschlüsse“. Letztere ermächtigt den Verteilernetzbetreiber Auflagen an die Netzkundinnen und -kunden zu erteilen, die den Anschluss an das Stromnetz ohne unzulässige Rückwirkung gewährleisten.
Wer ist betroffen?
Seit 25. November 2024 sind alle Netzkundinnen und -kunden bei Errichtung von Photovoltaikerzeugungsanlagen von 3,68 bis 250 kW Leistung dazu verpflichtet, ein Netzwerkkabel vom Messfeld zum Wechselrichter für die Laststeuerung der Erzeugungsanlage zu installieren.
Was muss bei der Errichtung von Erzeugungsanlagen diesbezüglich beachtet werden?
Laut den Ausführungsrichtlinien für Niederspannungsanschlüsse ist der Steuerkontakt am Wechselrichter über ein Netzwerkkabel mit dem Relais am Smart Meter zu verbinden.
Wer ist für diese Anschlussarbeiten berechtigt?
Die Installation sowie die Inbetriebnahme wird im Standardfall durch ein von den Energienetzen Steiermark qualifiziertes Elektroinstallationsunternehmen durchgeführt.In Sonderfällen muss der Anschluss durch Netztechniker und -technikerinnen der Energienetze Steiermark durchgeführt werden.
Was passiert im Fall einer Laststeuerung durch die Energienetze Steiermark?
Sobald der Notzustand eintritt, wird die Abschaltung der betroffenen Erzeugungsanlagen angestoßen.Dabei wird ein Steuersignal über das Stromnetz an den Smart Meter gesendet, der mit dem Wechselrichter via Netzwerkkabel verbunden ist. Der Smart Meter unterbricht die Stromversorgung des Wechselrichters. Eine Einspeisung ins Stromnetz oder das Laden eines Speichers ist dadurch für wenige Stunden nicht möglich.
Wie werde ich benachrichtigt?
Über die Abschaltung sowie die Wiedereinschaltung Ihrer Erzeugungsanlage informieren wir Sie per SMS oder E-Mail.
Wie läuft die Wiedereinschaltung ab?
Die Anlage wird nach Beendigung des Notzustandes entweder um 00:00 Uhr des Folgetages automatisch oder frühstens drei Stunden nach der Abschaltung wieder eingeschaltet. Damit ist die Einspeisung ins Stromnetz oder das Laden eines Speichers wieder möglich.
Welche Kosten fallen an?
Die Kosten für das erforderliche Netzwerkkabel sowie dessen Montage sind von den Anlagenbetreiberinnen und -betreibern im Zuge der Fertigstellung der Erzeugungsanlage zu bezahlen.
Wird die entgangene Einspeisevergütung erstattet?
Aufgrund des Notzustandes besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung.
Kann der Batteriespeicher trotz Laststeuerung geladen werden?
Nein, das Laden eines Batteriespeichers ist nicht möglich.
Kann die Laststeuerung durch die Netzkundinnen und -kunden abgelehnt werden?
Nein, da für Netzkundinnen und -kunden laut Netzzugangsvertrag die „Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz Strom“ gelten. In diesen verpflichten sich die Netzkundinnen und -kunden zur Einhaltung der'Sonstigen Marktregeln',der Technischen und Organisatorischen Regeln für Betreiber und Nutzer von Netzen 'TOR Stromerzeugungsanlagen Typ A' undder 'Ausführungsrichtlinie für Niederspannungsanschlüsse'.Letztere ermächtigt den Verteilernetzbetreiber Auflagen an die Netzkundinnen und -kunden zu erteilen, die den Anschluss an das Stromnetz ohne unzulässige Rückwirkung gewährleisten. Was ist der Unterschied zwischen Entkupplungsstelle und Laststeuerung von Erzeugungsanlagen?
Die Entkupplungsstelle ist der Punkt, an dem eine Erzeugungsanlage vom Netz getrennt werden kann, um Sicherheits- und Wartungsarbeiten zu ermöglichen. Die Laststeuerung hingegen bezieht sich auf die Regulierung und Verteilung der erzeugten Energie, um die Netzstabilität zu gewährleisten.