Um Netzsicherheit und Spannungsqualität gewährleisten zu können, ist eine Beurteilung der Netzrückwirkungen Ihrer geplanten Erzeugungsanlage durch den Netzbetreiber
durchzuführen.
Wenn sich der Anlagenstandort im Netzgebiet der Energienetze Steiermark befindet, ist dazu vorab ein Ansuchen über unser
Einspeiserportal notwendig.
5 Schritte zu Ihrer Erzeugungsanlage
Registrieren und um Einspeisezählpunkt ansuchen
Registrieren Sie sich in unserem Einspeiserportal. Nach abgeschlossener Registrierung erhalten Sie per E-Mail einen Bestätigungslink, mit dem Sie Ihren Account aktivieren.
Nun können Sie unter dem Punkt 'neuen Einspeisezählpunkt ansuchen' die Anlagendaten bekanntgeben und um einen Einspeisezählpunkt ansuchen. Das Zählpunktansuchen ist zwingend erforderlich um weiters ein entsprechendes Netzanschlusskonzept zu erhalten.
Sofern alle für die Netzberechnung bzw. Netzprüfung notwendigen Daten und Dokumente korrekt erfasst bzw. hochgeladen wurden, wird Ihnen der Zählpunktbrief des Einspeisezählpunktes zeitnah übermittelt. Dieser ist im Anschluss auch in der Übersicht Ihres Einspeiserportals ersichtlich. ACHTUNG: Dies ist noch kein Netzanschlusskonzept.
Netzanschlusskonzept erhalten
Sobald wir Ihnen den Einspeisezählpunkt übermittelt haben, wird die Netzbeurteilung – als Voraussetzung für die Ausstellung eines entsprechenden Netzanschlusskonzeptes – automatisiert angestoßen. Das Netzanschlusskonzept muss nicht separat angefordert werden.
Mit dem Netzanschlusskonzept wird Ihnen der technisch geeignete Anschlusspunkt (tgA - Einspeisepunkt) und die entsprechenden Vorgaben für den Betrieb Ihrer geplanten Einspeiseanlage bekannt gegeben. Das Konzept ist 12 Monate gültig. Vor Ablauf dieser 12-monatigen Frist kann es einmalig um weitere 12 Monate verlängert werden.
Die Verlängerung des Netzanschlusskonzeptes muss nicht manuell im Einspeiserportal angestoßen werden. Mit der Verlängerung bekommen Sie eine ergänzende Information, dass Sie die Anlage innerhalb von 12 Monaten errichten müssen. Sechs Monate vor Ablauf der Verlängerung bekommen Sie ein automatisiertes E-Mail in dem darauf hingewiesen wird, dass nur mehr sechs Monate Zeit ist die Anlage zu errichten.
ACHTUNG: Wenn die Frist des Netzanschlusskonzeptes einmal abgelaufen ist, ist keine weitere Verlängerung mehr möglich. Die Kapazitäten werden nach Fristablauf wieder freigegeben und nicht weiterhin für Sie "reserviert". In diesem Fall ist immer ein komplett neues Zählpunktansuchen notwendig.
Anlage errichten
Beachten Sie den im Netzanschlusskonzept bekanntgegebenen technisch geeigneten Anschlusspunkt (tgA) und die sonstigen Vorgaben. Der technisch geeignete Anschlusspunkt wird auf Basis der aktuellen Netzsituation vorgegeben. Abhängig davon können kundenseitig zusätzliche Kosten (beispielsweise für notwendige Netzverstärkungsmaßnahmen) im Zusammenhang mit dem Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage an das öffentliche Verteilnetz entstehen.
Die Errichtung und die Fertigmeldung der Anlage (vom konzessionierten Elektrounternehmen bzw. einer Person mit offiziell anerkanntem Befähigungsnachweis für Elektrotechnik) über das Installationsdokument müssen im Zeitraum der Gültigkeit des Netzanschlusskonzeptes erfolgen.
Installationsdokument übermitteln
Die Übermittlung des Installationsdokument dient unter anderem als Voraussetzung für die Anmeldung bzw. die spätere Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage. Dieses Dokument ist von einem konzessionierten Elektrounternehmen zu befüllen und sowohl vom Anlagenerrichter als auch vom Anlagenbetreiber zu unterschreiben.
Über einem Link im Mail zum Netzanschlusskonzept gelangen Sie zum Installationsdokument. Mit dem Installationsdokument wird bestätigt, dass die Anlage gemäß den Vorgaben des Netzanschlusskonzeptes – wie auch am technisch vorgegebenen Anschlusspunkt – errichtet wurde.
Am Installationsdokument ist auch der Name des Unternehmens, welches die erzeugte Energie abnehmen soll, einzutragen. Für eine ordnungsgemäße Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage ist eine Anmeldung bei einem Energieabnehmer zwingend erforderlich.
Anlage in Betrieb nehmen
Nach Übermittlung aller notwendigen Fertigmeldungsunterlagen und Informationen (vor allem des Installationsdokumentes) auf der Website https://portal.e-netze.at wird vom Netzbetreiber der Anmeldevorgang eingeleitet.
Der von Ihnen bekanntgegebene Energieabnehmer erhält vom Netzbetreiber einen Belieferungswunsch zur Übermittlung einer Anmeldebestätigung für die Energieabnahme. Erst nachdem diese Anmeldebestätigung elektronisch über die sog. "Marktkommunikation – ENERGYlink" vom Energieabnehmer beim Netzbetreiber eingelangt ist, ist eine Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage zulässig.
Wir informieren Sie, sobald die erforderliche Anmeldebestätigung bei uns eingelangt ist und die Erzeugungsanlage in Betrieb genommen werden darf. Der Netzzugangsvertrag wird vom Netzbetreiber nach Abschluss des Anmeldeverfahrens ausgestellt.
Installationsdokument hochladen
Laden Sie hier das Installationsdokument und die Konformitätserklärung für Ihre Erzeugungs- bzw. Einspeiseanlage hoch, um die weiteren vom Netzbetreiber durchzuführenden Schritte einzuleiten. Das Hochladen ist eine Voraussetzung für die spätere Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungs- bzw. Einspeiseanlage.
Achtung: Die folgende Online-Strecke ist nur für Überschuss - oder netzneutrale Erzeugungsanlagen (dazugehöriger Bezugszählpunkt vorhanden) möglich. Für alle anderen Betriebsweisen (z.B. Volleinspeisung, Energiegemeinschaften etc.) übermitteln Sie uns das Installationsdokument bitte über unsere E-Mail Adresse einspeiser@e-netze.at.
Dokument hochladen
Achtung: Die Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage ist erst zulässig, wenn eine Anmeldebestätigung Ihres Energieabnehmers bei uns eingelangt ist und Sie von uns eine Freigabe zur Einschaltung erhalten.
Begriffserklärungen
Anlagenname: Der Anlagenname ist ausschlaggebend für die Vertragserstellung. Bei Überschusseinspeiseanlagen muss der Anlagenname des Ansuchens zwingend mit dem Namen des Vertragspartners der Verbrauchsanlage übereinstimmen. Bei Volleinspeiseanlagen muss der Anlagenname dem Namen des zukünftigen Vertragspartners entsprechen.
Anlagenadresse: Die Anlagenadresse ist der Standort der Erzeugungsanlage. Hier ist darauf zu achten, dass die korrekte Grundstückssowie Katastralgemeindenummer übereinstimmend mit der Anlagenadresse erfasst werden.Bei angesuchten Überschusseinspeiseanlagen muss die Anlagenadresse zwingend mit der Anlagenadresse des angegebenen Verbrauchszählpunkt (Zählpunkt über den Strom aus dem Netz bezogen wird) übereinstimmen.
Bezugszählpunkt (Verbrauchszählpunkt): Die Zählpunktnummer ist die Bezeichnung für den Punkt, an dem Energiemengen (Verbrauch) gezählt werden. Sie ist Ihre individuelle "Ausweisnummer" für Ihren Stromzähler und ist nicht die am Zähler angeführte Zählernummer.Der Bezugszählpunkt beginnt mit AT und besitzt 33 Stellen. Die Zählpunktsbezeichnung ist auf Ihrem Netzzugangsvertrag ersichtlich bzw. kann über das Kundenservicecenter der Energienetze Steiermark erfragt werden. Je Bezugszählpunkt kann nur eine Überschusseinspeiseanlage betrieben werden.
Einspeisezählpunkt: Eine Einspeisezählpunktnummer ist die Bezeichnung für den Punkt, an dem Energiemengen (Erzeugung) gezählt werden. Jede Erzeugungsanlage benötigt eine eigene Zählpunktnummer, welche auch für Bescheid- und Förderansuchen dient. Dieser Einspeisezählpunkt muss vom Kunden über das Einspeiserportal angesucht werden (beginnt mit AT, 33 Stellen).
Anlagenbuch bzw. Ersatzanlagenbuch: Das Anlagenbuch wird von Ihrem Anlagenerrichter erstellt und beinhaltet alle notwendigen allgemeinen und technischen Informationen zu Ihrer Einspeiseanlage. Weiteres werden darin auch die bei der Erstinbetriebnahme ermittelten Messergebnisse eingetragen. Dem Netzbetreiber ist das Anlagenbuch auf Verlangen vorzuweisen.
Netzanschlusskonzept: Das Netzanschlusskonzept wird vom Netzbetreiber ausgestellt und muss zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültig sein. Einspeiseanlagen, die nicht am vorgeschriebenen technischen Anschlusspunkt (tgA - Einspeisepunkt) angeschlossen sind, und/oder nicht den vorgeschriebenen Richtlinien entsprechen, dürfen nicht in Betrieb genommen werden.Jedes neue Netzanschlusskonzept ersetzt vollinhaltlich vorhergehende Netzanschlusskonzepte zum betreffenden Einspeisezählpunkt.
Installationsdokument: Nach Fertigstellung der Einspeiseanlage bestätigt der Anlagenerrichter (konzessionierter Elektriker) die Einhaltung geltender Normen/Vorschriften und Richtlinien mittels eines firmenseitig unterzeichneten und gestempelten Installationsdokument.Das Dokument wird Ihnen via Link im Mail des Netzanschlusskonzepts übermittelt. Es ist vom konzessionierten Elektriker bzw. einer Person mit offiziell anerkanntem Befähigungsnachweis für Elektrotechnik zu befüllen und von diesem und vom Anlagenbetreiber zu unterschreiben. Das unterschriebene Dokument, einschließlich des Namens des gewünschten Energieabnehmers, ist online über das Serviceportal im Bereich "Installationsdokument hochladen" auf der Webseite https://portal.e-netze.at hochzuladen.
Für den Einbau zugelassene Wechselrichter: Auf der Webseite von "Österreichs Energie" finden Sie eine Liste aller in Österreich zugelassenen Wechselrichter: Liste aller in Österreich zugelassenen Wechselrichter
Prüfprotokoll Netzentkupplungsstelle (über 30kVA): Mit dem Prüfprotokoll eines konzessionierten Elektro-Unternehmens (in der Regel Anlagenerrichter) wird die Funktion der Netzentkupplung unter Einhaltung aller vom Netzbetreiber vorgeschriebenen Grenzwerte geprüft und bestätigt. Gemäß TOR Erzeuger ist eine wiederkehrende Überprüfung der Anlage notwendig. Dies kann vom Netzbetreiber eingefordert werden.
Netzzugangsvertrag: Ein Netzzugangsvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen dem Netzbetreiber und Netzkunden. Für Ihre Erzeugungsanlage wird ein eigener Netzzugangsvertrag vom Netzbetreiber ausgestellt, in dem alle notwendigen Daten wie Kunden/Anlagenanschrift, installierte Leistung und Zählpunktnummer eingetragen werden. Dieser löst das gültige Netzanschlusskonzept ab.Für die netzneutrale Betriebsweise wird kein Netzzugangsvertrag erstellt.
Überschusseinspeiseanlage: Die erzeugte Energie wird für den Eigenverbrauch verwendet. Die überschüssige Energie wird in das Netz eingespeist. Beim Ansuchen einer Überschusseinspeiseanlage ist die Bekanntgabe des zugehörigen Bezugszählpunkts notwendig. Der Anlagenname der Überschusseinspeiseanlage muss mit dem Namen des Vertragspartners der Bezugsanlage übereinstimmen.
Volleinspeiseanlage: Die gesamte erzeugte Energie wird über den Netzanschluss in das Netz eingespeist, es wird keine Energie selbst verbraucht.
Anlage im Inselbetrieb: Eine Anlage im Inselbetrieb ist dauerhaft vom Stromnetz getrennt. Das bedeutet, dass auch kein Bezug von Strom aus dem Netz erfolgen kann. Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen der Betriebsweise Inselbetrieb (dauerhafte Trennung vom Stromnetz) und der Funktion Inselbetriebsfähig (mögliche Versorgung von Verbrauchern bei Netzausfall).
Netzneutrale Anlage: Es muss technisch sichergestellt sein, dass es zu keinem Zeitpunkt zu einer Einspeisung in das Stromnetz kommen kann. Erzeugungsanlagen welche netzneutral betrieben werden erhalten keinen Netzzugangsvertrag, da die erzeugte Energie ausschließlich für den Eigenverbrauch vorgesehen ist.
Netzwirksame Leistung (kW): Die netzwirksame Leistung ist die maximale Leistung, die Ihre Erzeugungsanlage unter Normalbedingungen in das Netz abgeben, sprich einspeisen, darf. Diese netzwirksame Leistung ist definiert durch den schwächsten Anlagenteil (in Bezug auf die Leistung).
Maximale Modulnennleistung: Ist jene Leistung, die von den Photovoltaikmodulen erzeugt werden kann, entspricht aber nicht der Leistung, die in das Netz eingespeist werden darf. Diese wird durch die netzwirksame Leistung bestimmt.Die Modulnennleistung der Anlage darf beliebig hoch sein und somit kann auch kundenseitig eine größerer Anlage errichtet werden, solange technisch sichergestellt ist, dass zu keinem Zeitpunkt mehr als die zu diesem Zeitpunkt vertragliche Leistung (netzwirksame Leistung) in das Ortsnetz eingespeist wird. Die Erzeugungsanlage muss die Leistung entsprechend begrenzen können.
Maximalkapazität Pmax der Stromerzeugungsanlage in kW: Die Maximalkapazität ist die maximale elektrische Wirkleistung, die eine Stromerzeugungsanlage unter Normalbedingungen kontinuierlich ans öffentliche Stromnetz abgeben kann. Bei Wechselrichtern besteht die Möglichkeit die Nennleistung durch eine softwaretechnische Begrenzung zu reduzieren, welche nur durch den Hersteller des Wechselrichters selbst erfolgen (hard coded) bzw. geändert werden kann.