Um Ihr Elektrofahrzeug komfortabel und sicher an der eigenen E-Ladestation laden zu können ist vorab eine Meldung Ihrer E-Ladestation bei uns als
zuständigem Netzbetreiber nötig. Wir prüfen, ob und wie Ihre geplante E-Ladestation in Ihren bestehenden Hausanschluss integriert werden kann oder
eigenständig errichtet werden muss.
Begriffserklärungen
Ladestandort: Der Ladestandort ist ein Bereich, der mit einer oder mehreren Ladestationen ausgestattet ist. Der Ladestandort ist
dabei auf einen Zählpunkt, also auf einen einzelnen Netzanschluss bezogen.
Lastmanagement: Ein Lastmanagement ist ein übergeordnetes und den Ladestandort betreffendes intelligentes System, mit dem die
Ladestationen/Ladepunkte gesteuert und geregelt werden können. Dies wird beispielsweise dann eingesetzt, wenn der Ladestandort über mehrere
Ladestationen/Ladepunkte verfügt und dient zur Begrenzung der Gesamtleistung am Netzanschluss. Zudem können mit einem Lastmanagementsystem auch Ladevorgänge
zeitlich gesteuert bzw. geregelt werden.
Ladestation: Eine Ladestation stellt ein einzelnes Ladesystem eines Herstellers dar. An der Ladestation können je nach Anzahl der
verfügbaren Ladepunkte auch mehrere Elektrofahrzeuge zeitgleich geladen werden. Eine Ladestation kann per Definition z.B. eine Wallbox, ein
Schnelllader, eine Ladesäule oder ein Ladekabel sein.
Art der Ladestation: Der grundsätzlich Typ der Ladestation, wie Schnelllader, Wallbox, Ladesäule oder Ladekabel.
Anzahl: Anzahl der gleichen Ladestationen des angegebenen Typs (z.B.: 5x Wallbox)
Hersteller/Typenbezeichnung: Herstellerbezeichnung der Ladestation. Nähere Informationen darüber finden Sie im Typendatenblatt der Ladestation.
Nennleistung: Die Nennleistung ist jene Leistung eines Ladepunktes, mit welcher dieser im Nennbetrieb betrieben wird. Die Nennleistung wird im Datenblatt der Ladestation angegeben.
Tatsächliche Leistung: Die tatsächliche Leistung des Ladepunkts ist jener Leistungswert, der sich infolge einer Begrenzungen, einer Regelungen bzw. eines Lastmanagementsystems ergibt. Diese Leistung gibt daher vor, auf welche maximale Leistung der Ladepunkt netzseitig begrenzt ist. Werden kein Lastmanagementsystem, keine Begrenzungen bzw. Regelungen angegeben, so entspricht die Nennleistung der tatsächlichen Leistung des Ladepunktes.
Betriebsweise (Voller Netzbezug, PV-geführt, Leistungsbegrenzt, sonstiges): Die Betriebsweise ist auf eine Ladestation bezogen. Mittels einer entsprechenden Betriebsweise können Ladestationen oder Ladekabel entweder mit der Nennleistung betrieben (voller Netzbetrieb) oder auch auf eine fixe Leistung begrenzt werden. Zudem sind spezielle Regelungen wie beispielsweise eine PV-geführte Betriebsweise möglich. Sollte keine Auswahlmöglichkeit zutreffen, bitten wir Sie die Betriebsweise mit „sonstiges“ anzugeben (Freitext).
Gesamtleistung: Die Gesamtleistung entspricht der Summation aller angegebenen tatsächlichen Leistungen der einzelnen Ladepunkte und stellt somit die gesamte Leistung des Ladestandorts dar. Bitte beachten Sie, dass diese Leistung für die Netzbeurteilung und auch für die vertraglichen Gegebenheiten herangezogen wird.
Ladepunkt: Ein Ladepunkt stellt eine einzelne Ladeeinheit, bzw. ein Ladegerät eines Herstellers dar. Dies kann z.B. ein Ladekabel eines Schnellladers sein. An einem Ladepunkt kann nur ein Elektrofahrzeug geladen werden.
Gleich-/Wechselstrom: Das Laden eines E-Fahrzeuges kann mittels Gleich- oder Wechselstrom erfolgen. Nähere Informationen darüber finden Sie im Typendatenblatt der Ladestation
Wirkleistungsfaktor: Der Wirkleistungsfaktor cos(ϕ) der Ladestation sagt aus, ob die Ladestation am Verteilnetz induktiv oder kapazitiv betrieben wird. Als Standardbetriebsweise gilt der Wirkleistungsfaktor von 1. Bei Ladestationen unter 11 kW dreiphasig ist hier der Standardwert von 1 anzugeben.