Verhaltensregeln für Arbeiten im Bereich elektrischer Anlagen
Der Umgang mit unter Spannung stehenden Leitungen und Anlagen ist
gefährlich. Die folgenden Regeln müssen zu ihrer eigenen Sicherheit
unbedingt eingehalten werden (Quelle: Österreichs Energie).
1. Unter Spannung stehende Leitungen und Anlagenteile dürfen niemals
berührt werden. Bei Hochspannung ist bereits eine Annäherung an unter
Spannung stehende Teile lebensgefährlich.
2. Als unter Spannung stehend ist jede Leitung und jeder Anlagenteil zu
betrachten, der nicht ausdrücklich vom Verantwortlichen des
Elektrizitätsunternehmens als spannungsfrei bezeichnet wurde.
3. Der für die jeweilige Arbeit erforderliche Mindestabstand wird vom
Verantwortlichen des Elektrizitätsunternehmens festgelegt und ist
ausnahmslos einzuhalten.
4. Grundsätzlich hat der Arbeitende bei jeder Bewegung stets darauf
zu achten, dass er weder mit einem Teil seines Körpers noch mit
Werkzeugen oder Gegenständen die folgenden Mindestabstände
unterschreitet:
Spannung |
Abstand |
bis 1000 V: |
0,5 m |
über 1000 V bis 110.000 V: |
2,0 m |
über 110.000 V bis 220.000 V: |
3,0 m |
über 220.000 V bis 380.000 V: |
4,0 m |
5. Besondere Vorsicht ist beim Umgang mit langen Gegenständen wie
Stangen, Rohren, Leitern, Maßbändern und dgl. sowie beim Bagger- und
Kranbetrieb geboten. Das Pendeln der Last bzw. des Arbeitsgerätes oder
das mögliche Ausschwingen von Freileitungsseilen ist zu berücksichtigen.
Der Einsatz von Maschinen, Geräten und Fahrzeugen ist nur im
Einvernehmen mit dem Verantwortlichen des Elektrizitätsunternehmens
zulässig.
6. Mit der Arbeit an elektrischen Anlagen und in ihrer Nähe darf erst
begonnen werden, wenn der Arbeitsbereich vom Verantwortlichen des
Elektrizitätsunternehmens gesichert, abgegrenzt und zur Arbeit
freigegeben wurde.
7. Der Arbeitsbereich darf nicht überschritten und nur an den hierfür
bestimmten Stellen betreten und verlassen werden.
8. Schalten sowie Entfernen von Abdeckungen, Abgrenzungen, Schildern und
Markierungen ist strengstens verboten. Eine Stromabnahme ist nur
zulässig, wo dies zum betreffenden Zweck vom Verantwortlichen des
Elektrizitätsunternehmens gestattet wurde.
9. Es dürfen nur Personen beschäftigt werden, die nachweislich über die
elektrotechnischen Gefahren unterrichtet wurden. Verantwortlich dafür
ist der zuständige Vorgesetzte der Fremdfirma.
10. Elektrische Anlagen sind nicht für rauhe Beanspruchung und
Behandlung gebaut. Jede Beschädigung ist daher zu vermeiden. Jede
außergewöhnliche Wahrnehmung ist sofort zu melden.
Jeder Verstoß gegen diese Regeln gefährdet Sie selbst und Ihre
Arbeitskollegen!
Netzrückwirkungen
In Kraftwerken wird elektrische Energie in technisch einwandfreier
Qualität bereitgestellt und in die Leitungsnetze eingespeist. Das
bedeutet in der Praxis:
- Geregelte Spannung (Volt)
- Sinusförmige Spannungsform
- Symmetrisches Drehstromsystem
- Geregelte Frequenz (Hertz)
Auf dem Weg zu den Kunden ist elektrische Energie zahlreichen Einflüssen
ausgesetzt, die die Qualität beeinträchtigen können. Je nach Leitungslänge und
Stromverbrauch treten physikalisch bedingte Änderungen der Spannung auf, etwa
durch
- die Benützung eigener Elektrogeräte der Kunden
- den Betrieb von Elektrogeräten anderer Kunden
- die Installation der Kundenanlagen
- atmosphärische Einflüsse (z.B. Blitzeinwirkung)
- Einflüsse aus Schaltungen im Netz
- Auslösen einer Sicherung
- Notversorgungsmaßnahmen über Ersatzstromversorgungsanlagen
Abweichungen von der sinusförmigen Spannungsform
z. B. durch die Verwendung von Fernseh- und Rundfunkgeräten, von
Leuchtstofflampen, von Helligkeits- und Drehzahlreglern und sonstigen
elektronisch geregelten Geräten
Abweichungen von der Spannungssymmetrie
z. B. durch ungleichmäßige Belastung der drei Leiter des Drehstromsystems bei
der Verwendung leistungsstarker Wechselstromgeräte oder durch Ausfall einer der
drei Spannungen im Drehstromsystem
Abweichungen in der Frequenz
z. B. beim Betrieb kleiner Elektrizitätsversorgungsnetze, die nicht in ein
Verbundsystem eingebunden sind, oder beim Einsatz von
Ersatzstromversorgungsanlagen; sonst kommen - außer bei großräumigen
Netzzusammenbrüchen - in Österreich kaum Abweichungen vor.
Bei Kurzschlüssen im Hochspannungsnetz müssen die betroffenen Leitungen in
kürzester Zeit automatisch abgeschaltet werden, damit Schäden oder
Netzzusammenbrüche vermieden werden. Innerhalb dieser Zeit kann sich die
Spannung im gesamten beteiligten Netz bis zur Spannungslosigkeit verringern;
nach Ablauf dieser Zeit bleibt nur der unmittelbar betroffene Netzteil
spannungslos. Eine besonders vorteilhafte technische Lösung ist in diesem Falle
die „Automatische Wiedereinschaltung“ (AWE). Dabei wird die vom Kurzschluss
betroffene Leitung nach etwa einer halben Sekunde wieder eingeschaltet. In den
meisten Fällen ist dann der Kurzschluss beseitigt und die Versorgung kann
weitergeführt werden. War die AWE nicht erfolgreich, gibt es weitere technische
Möglichkeiten, um durch automatische oder händische Nachschaltung nach 1 bis 3
Minuten eine möglichst rasche Weiterversorgung der Kunden zu versuchen.
Spannungshöhe
Die Nennspannung in den Niederspannungsnetzen beträgt 230/400 V. Unter
normalen Betriebsbedingungen kann die Netzspannung an der Übergabestelle bis zu
+/- 10 Prozent von der Nennspannung abweichen. Kurzzeitig können auch
weitergehende Abweichungen nicht ausgeschlossen werden.
Sinusform und Symmetrie der Spannung
Abweichungen von der idealen Spannungsform und Symmetrie treten
betriebsbedingt auf. Das Ausmaß dieser Verzerrungen hängt vor allem von den
angeschlossenen Elektrogeräten ab. Es gibt für die Herstellung der Elektrogeräte
internationale Normen, die diese Verzerrungen begrenzen sollen. Auch die EVU
bemühen sich, solche Verzerrungen einzuschränken (z. B. durch technische
Maßnahmen, Beachtung von Grenzwerten für Rundsteuersignale, Ausschluss störender
Geräte von der Versorgung).
Bei Ausfall einer der drei Spannungen im Drehstromsystem (durch Auslösen
einer Sicherung im Netz oder in der Kundenanlage) kann es zu unzulässiger
Erwärmung von Drehstrommotoren kommen, weshalb diese entsprechend geschützt
werden müssen (z. B. durch Motorschutzschalter).
Frequenz
Die Nennfrequenz beträgt 50 Hz. Unter normalen Betriebsbedingungen kann die
Frequenz um +/- 1 Prozent vom Nennwert abweichen. Kurzzeitig (z.B. bei
Großstörungen) können auch weitergehende Abweichungen nicht ausgeschlossen
werden.
Diese von den EVU gebotene Qualität der elektrischen Energie genügt im
Allgemeinen, um auch empfindliche Geräte, die den einschlägigen
elektrotechnischen Bestimmungen entsprechen, mit ausreichender Zuverlässigkeit
betreiben zu können. Bei Geräten, die gegenüber Unregelmäßigkeiten der Spannung
besonders empfindlich sind oder in Anwendungsbereichen eingesetzt werden, die
eine erhöhte Zuverlässigkeit erfordern, empfehlen wir geeignete Vorkehrungen
(z.B. bei Computern, Mikroprozessorsteuerungen, in Tonstudios etc.).
Mit dem gesetzlich erforderlichen CE-Zeichen wird deklariert, dass das
betreffende Gerät den entsprechenden EU-Richtlinien und ihrer nationalen
Umsetzung entspricht. Mit dem ÖVE-Zeichen wird darüber hinaus bestätigt, dass
das Gerät von einer autorisierten oder akkreditierten Prüfstelle geprüft worden
ist.
Auswirkungen im Netz:
- Helligkeitsschwankungen bei Lichtanlagen (Flicker)
- Beeinflussung von elektronischen Geräten
- Erwärmung von Motoren, Kondensatoren, Trafos
- Fehlfunktionen von Rundsteuereinrichtungen
- Erhöhung der Übertragungsverluste
Abhilfemaßnahmen
- Anschluss des störenden Verbrauchers bzw. der Erzeugungsanlage an einen "stärkeren" Netzknoten
- Netzverstärkungsmaßnahmen wie Verkabelung, Trafoverstärkung
- Steuerungs- und regelungstechnische Maßnahmen
- Reduzierung der Einschaltströme von Motoren und Generatoren