Neue Regelung zur Gasabrechnung
Seit dem 1. Januar 2024 wird der Gasverbrauch gemäß § 26 Abs 2 iVm § 47 Abs 2 der Gas-Marktmodell-Verordnung 2020 (GMMO-VO 2020) der E-Control auf Basis eines monatlich berechneten Ist-Brennwerts abgerechnet. Dies bringt einige Vorteile für die Netzkundinnen und Netzkunden mit sich:
- Technisch genauere Abrechnungen: Der tatsächliche Energiegehalt des verbrauchten Gases wird monatlich ermittelt.
- Transparentere Informationen zum tatsächlichen Gasverbrauch: Der Brennwert wird bis zum 14. Arbeitstag des Folgemonats veröffentlicht. So können Sie den genauen Wert jederzeit einsehen.
- Monatliche Verrechnung: Statt eines fixen jährlichen Brennwerts wird nun ein variabler monatlicher Brennwert zur Abrechnung genutzt.
Wie bisher wird der Verbrauch im Oktober abgelesen. Die Jahresabrechnung wird - aufgrund der nachträglichen Veröffentlichung des monatlichen Brennwerts – erst im November ausgestellt. Der monatliche Gasbrennwert für die Jahresabrechnung wird anhand der uns übermittelten Werte der vorgelagerten Netzbetreiber berechnet.
Die Übermittlung dieser österreichweit freigegebenen Werte kann bis zum 14. Arbeitstag des Folgemonats dauern. Für Netzkundinnen und -kunden ergibt sich daraus kein Handlungsbedarf.
Wir bitten um Verständnis, dass die Gas-Jahresabrechnung aufgrund dieser Thematik seit Inkrafttreten der oben genannten Verordnung im November erfolgt.